Schmerzensgeld für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Schmerensgeld für ein elfjähriges Mädchen.

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet den Hauseigentümer, seine teilweise aus Glas bestehende Haustür mit weitgehend bruchsicherem, jedenfalls splitterbindendem Glas zu versehen.

 

Hat der Unfall eines elfjährigen Mädchens schwere dauerhafte Funktionsstörungen der Hand, eine stark eingeschränkte Beweglichkeit im Handgelenk, Weichteildefekte am Unterarm sowie eine ausgedehnte Narbenbildung bis über die Ellenbeuge hinaus zur Folge, so ist ein Schmerzensgeld von 60.000 DM angemessen.

Kontakt Infos

  • Rechtsanwalt Frank Sandhop
    Triftstrasse 26/27
    06114 Halle (Saale)
  • +49 345 213 88 575

  • info@personenschaden360.de
    kontakt@personenschaden360.de

Bürozeiten

Emailkontakt 24/7

Mo – Do: 9 -17 Uhr
Freitag: 9 -15 Uhr

Samstag: Nach Vereinbarung

Sonntag: geschlossen

Treten Sie mit uns in Kontakt

Füllen Sie dieses Formular bitte aus! Wir melden uns bei Ihnen.

Copyright 2019 ©
Alle Rechte vorbehalten
Design Winterbergpromotion
technische Umsetzung CND-BLK