Schmerzensgeld nach Verkehrunfall in Höhe von 2.500 EUR

Schmerzensgeld für Radfahrer

Wird ein Radfahrer von einem Kfz unter erheblicher Sorgfaltsverletzung angefahren, ohne dass dem Radfahrer ein Mitverschulden angelastet werden kann, und erleidet er dabei Prellungen am rechten Hüftgelenk und am linken Ellbogen, befindet er sich danach unfallbedingt 10 Tage in stationärer Schmerzbehandlung, und ist er etwa 2 Monate arbeitsunfähig erkrankt, wobei er auf 2 Krücken angewiesen war, erscheint ein Schmerzensgeld von 2.500 € angemessen.

 

AG Passau, Urt. v. 12.06.2003 - 11 C 464/03

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