Arzthaftung – Schaden durch Behandlung
Wenn Ärzte Fehler machen.
Jede ärztliche Heilbehandlung – unabhängig ob durch Arzt oder andere Heilberufe durchgeführt – birgt das Risiko von Komplikationen in sich.
Jedoch nicht jede Komplikation löst auf der Behandlerseite (niedergelassener Arzt, Kliniken) eine entsprechende Schadensersatzpflicht aus.
Notwendig hierfür ist, dass gerade durch den Behandlungsfehler auch ein Schaden entstanden ist und sich nicht lediglich ein Risiko verwirklicht hat, welches der jeweiligen Behandlung ohnehin eigenüblich ist.
Die zutreffende Beurteilung des Vorliegens eines Behandlungsfehlers ist eine Aufgabe, die hochspezialisierten juristischen Sachverstand und daneben umfassende medizinische Kenntnisse erfordert.
Daher ist es ratsam, in einem fraglichen Schadensfall einen hierfür spezialisierten und in der Schadenregulierung versierten Rechtsanwalt aufzusuchen.
Die Palette möglicher Behandlungsfehler reicht von der unterlassenen Aufklärung schon zu Beginn der Behandlung über die unterlassene Erhebung notwendiger Befunde bis hin zur Anwendung nicht etablierter oder hoch risikobehafteter Eingriffe.
Zunehmend sehen wir uns in der täglichen Arbeit zudem mit den erheblichen und dauerhaften Folgen von Sturzverletzungen im Rahmen der Behandlung in stationären und ambulanten Einrichtungen konfrontiert.
Darüber hinaus müssen wir im Rahmen unserer Mandatsbearbeitung immer wieder feststellen, dass im Rahmen der Behandlung – sei es aus Gedankenlosigkeit, dem Kostendruck oder der eigenen Selbstüberschätzung der eigenen fachlichen Fähigkeiten durch den jeweiligen Behandler – selbst gegen einfachste oder aber gefestigte Grundsätze einer fachgerechten Behandlung verstoßen wird.
Die Folgen eines solchen Fehlverhaltens haben jedoch ausschließlich Sie mit dem Verlust oder der dauerhaften Beeinträchtigung ihrer persönlichen Gesundheit zu tragen.
Hierdurch entstandene Schäden gilt es punktgenau zu berechnen und im Rahmen der Schadensregulierung konsequent geltend zu machen.
Dabei helfen gutachterliche Ausführungen zu den bloßen körperlichen Schäden nur in begrenztem Umfange.
Diese bilden regelmäßig nur den aktuellen körperlichen Schaden ab, wohingegen eine vollständige Bezifferung Ihrer Schadensersatzansprüche zwingend auch die Beurteilung der Folgen Ihrer Schädigung für Ihr weiteres persönliches und berufliches Leben mit allen auch noch so unscheinbar erscheinenden Komplikationen erfordert.
Die zutreffende Ermittlung und Bewertung aller Zukunftsrisiken stellt einen zentralen Bestandteil der Regulierung der Schadenspositionen Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse dar.
Wir verstehen die Sprache der Gutachter und bringen deren Befunde in Einklang mit den durch Sie im täglichen Leben zu ertragenden verletzungsbedingten Beeinträchtigungen.
Profitieren Sie von unseren sehr detaillierten Kenntnissen und Erfahrungen nicht nur im Schadensrecht, sondern insbesondere auch auf dem Gebiet des sozialen Entschädigungsrechts und der zutreffenden Bewertung der langfristigen finanziellen Folgen einer beabsichtigten endgültigen Schadensregulierung durch die Vermögensschadenhaftpflichtsicherer der Behandlerseite.
Im Bereich der Arzthaftung bertreut www.personenschaden360.de ausschließlich die Geschädigtenseite.
Schmerzensgeld
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Haushaltsführungsschaden
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Vermehrte Bedürfnisse
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