Bauchfellentzündung - Schmerzensgeld

Zur Höhe eines Schmerzensgeldes bei einer Bauchfellentzündung (Peritonitis), einem septischen Schock, Darmverwachsungen und weitere Abszesse aus einem ärztlichen Behandlungsfehler.

 

Orientierungssatz

  1. Es stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn bei Ungewißheit, ob eine nach vaginaler Hysterektomie ertastete daumendicke Gewebeverhärtung ein (harmloses) Infiltrat oder einen Abszeß darstellt, keine Kontrollbefunde erhoben werden (hier: Blutuntersuchung und Ultraschall).

 

  1. 25.000 DM Schmerzensgeld für die kausalen Folgen des Behandlungsfehlers: Bauchfellentzündung, septischer Schock, Darmverwachsungen und weitere Abszesse.

OLG Stuttgart, Urt. v. 30.05.1986 - 14 U 9/85 -

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