Zur Höhe eines Schmerzensgeldes bei einer Bauchfellentzündung (Peritonitis), einem septischen Schock, Darmverwachsungen und weitere Abszesse aus einem ärztlichen Behandlungsfehler.
Orientierungssatz
- Es stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn bei Ungewißheit, ob eine nach vaginaler Hysterektomie ertastete daumendicke Gewebeverhärtung ein (harmloses) Infiltrat oder einen Abszeß darstellt, keine Kontrollbefunde erhoben werden (hier: Blutuntersuchung und Ultraschall).
- 25.000 DM Schmerzensgeld für die kausalen Folgen des Behandlungsfehlers: Bauchfellentzündung, septischer Schock, Darmverwachsungen und weitere Abszesse.
OLG Stuttgart, Urt. v. 30.05.1986 - 14 U 9/85 -