Brandenburgisches OLG, Urteil vom 09.10.2002, Az.: 1 u 7/02 - Geburtsschaden nach Zuwarten von 30 Minuten

Hat der geburtshelfende Arzt in seinem Therapieplan für eine Risikogeburt (hier: wegen der Gefahr einer Narbenruptur bei einer 41jährigen Mutter, die von einem ersten Kind bereits durch Kaiserschnitt entbunden worden war) bereits die eine Notsectio für den Fall eines nicht (genügend) geöffneten Muttermundes und einer Abnormität der kindlichen Herztöne vorgesehen, ist es grob fehlerhaft, wenn er, als diese Voraussetzungen vorlagen, nicht schnell genug gehandelt, sondern mit einer Kaiserschnittentbindung 1/2 Stunde zugewartet hat.

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