Erstbegutachtung von vermeintlichen Behandlungsfehlern

Ein Service von personenschaden360 für betroffene Patienten, die der Meinung sind, dass in ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegen könnte - Erstbegutachtung

Arzthaftungsfälle haben in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Dies liegt unter anderem daran, dass Patienten ein Bewusstsein für dieses Feld entwickelt haben. Aber hinter einer Behandlungskomplikation verbirgt sich nicht immer gleich auch ein Arzthaftungsfall. Dabei ist es an den geschädigten Patienten, zu beweisen, dass zum Beispiel ein Behandlungsfehler oder ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Arztes erfolgt ist. Darüber hinaus ist oftmals nach einer gerichtlichen Geltendmachung das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zerstört.

Arzthaftungsfälle können vielfältiger Natur sein. Darunter fallen zum Beispiel:

Behandlungsfehler
unterlassene oder nicht ausreichende Aufklärung
Diagnosefehler
Befunderhebungsfehler

Besonders schadenträchtig sind dabei die Fachgebiete der Orthopädie, der Unfallchirurgie, der Geburtshilfe (sei es ein Geburtsschaden des Kindes und eine Schädigung der Mutter) sowie der Onkologie (Krebserkrankungen wie Brustkrebs oder Darmkrebs etc.).

Mit Behandlungsschäden gehen oftmals hohe Streitwerte einher. Folge dessen sind erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten, die Patienten abschrecken, von der Geltendmachung ihrer Ansprüche Gebrauch zu machen. Denn im Rahmen von Arzthaftungsprozessen sind regelmäßig umfangreiche und kostenintensive Beweisaufnahmen erforderlich.

Neben diesem Kostenrisiko können solche Arzthaftungsprozesse langwierig und nervenaufreibend sein, so dass bereits zu Beginn überlegt werden sollte, ob sich der Schritt zur Geltendmachung wirklich lohnt.

Noch bevor man einen Anwalt mit der Geltendmachung eines etwaigen Anspruchs beauftragt, sollte man daher die Erfolgsaussichten durch einen Gerichtsgutachter überprüfen und sich die Fallstricke und Hürden des jeweiligen Falles entsprechend erläutern lassen.

Und hier setzt unser Angebot für Sie an.
Zu einem Festpreis bietet personenschaden360 Ihnen folgende Leistungen:

  1. Erörterung des konkreten Sachverhalts
  2. Anfordern der Patientenakte bei dem betreffenden Arzt bzw. dem Klinikum
  3. Erstbegutachtung durch einen unserer kompetenten Gutachter
  4. Persönliches Abschlussgespräch hinsichtlich der Erfolgsaussichten sowie der weiteren Verfahrensweise im vorliegenden Fall

Dabei können wir auf einen umfangreichen Gutachterpool anerkannter und kompetenter habilitierter Ärzte sämtlicher medizinischen Fachgebiete zurück greifen, die mehrjährige Erfahrung in der Erstellung von Gerichtsgutachten haben. Denn sie wissen, worauf es in Arzthaftungsprozessen genau ankommt, und die Gerichte wert legen.

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