Erwerbsschaden

Gesundheitliche Schäden aus einem Unfallereignis oder einer fehlerhaften medizinischen Behandlung führen nahezu zwangsläufig zu einer Minderung Ihres Einkommens. Diese Beeinträchtigung Ihres Verdienstes wird als Erwerbsschaden bezeichnet und kann sich als eine Beschränkung Ihrer Tätigkeit im bisherigen Beruf oder sogar als vollständiger Verlust der Berufsausübung darstellen. In Fällen von geschädigten Kindern ist hier auf die zukünftigen möglichen beruflichen Chancen abzustellen. Im Ergebnis der Schadensregulierung muss der Geschädigte „auf dem Konto das Gleiche haben wie vorher.“ Berücksichtigen lassen muss sich der Geschädigte allerdings Leistungen von Dritten aufgrund seiner Schädigung. Dazu gehören unter anderem Entgeltfortzahlungen des Arbeitgebers, Kranken- oder Verletztengeld sowie Rentenzahlungen. Hier bedarf es einer taggenauen Berechnung, in welcher unter anderem auch zukünftige allgemeine Einkommensverbesserungen sowie die weitere berufliche Weiterentwicklung des Geschädigten einzubeziehen sind. Abschläge sind jedoch unter Umständen für den Wegfall des Arbeitsmarktrisikos bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit vor Eintritt in das gesetzlichen Renteneintrittsalters (Regelaltersrente) hinzunehmen. Schon aus den nur schlagwortartig verwandten Bezeichnungen können Sie die Komplexität der Schadensposition „Verdienstausfall“ erkennen. Bereits kleine Fehler in diesem Bereich können zu einer um mehrere zehntausend Euro verminderten Schadenssumme führen. Legen Sie deshalb die Regulierung des Erwerbsschadens in die Hände von Spezialisten. Profitieren Sie auch hierbei von unserer langjährigen Erfahrung.

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