Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 EUR aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung vor der Geburt.
Ein Mädchen hatte als Folge einer Sauerstoffunterversorgung vor der Geburt einen schweren Hirnschaden erlitten. Ungefähr 45 Minuten vor der Entbindung war die Herzfrequenz des geschädigten Kindes sehr stark abgefallen(Bradykardie).
Das CTG zeichnete in dieser Zeit für ca. 10 Minuten von der Mutter sowie des Kindes keinen Herzschlag auf. Als danach im CTG ein Herzschlag wieder erfasst werden konnte, hielten die betreuenden Ärzte dies für den Herzschlag des geschädigten Kindes. Tatsächlich handelte es sich jedoch um den Herzschlag der Mutter. Aufgrund des Irrtums der Gynäkologen kam es zur einer Sauerstoffunterversorgung der letztlich zu einer schwersten Schädigung des Mädchens führte.
Das OLG Oldenburg entschied, dass das Vorgehen der Geburtshelfer einen groben Behandlungsfehler darstellt und sprach Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 EUR zu.
Das Oberlandesgericht bestätigte mit seinem Urteil das im Wesentlichen gleichlautende Urteil des Landgerichts Osnabrück und entschied, dass das zuerkannte Schmerzensgeld angemessen sei.
OLG Oldenburg, Urteil vom 13.11.2019 - 5 U 108/18 -
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