schwer | Urteile | Betrag in Euro |
Mehrfachbehinderung infolge schwerer cerebraler Schädigung mit rechtsbetonter spastischer Tetraplegie, einer Oculomotoriusparese, therapieresistenten Krampfanfällen und schweren Bewusstseinsstörungen mit vegetativer Dysregulation, Entwicklungsrückfall (LG Aachen, Urt. v. 30.11.2011 - 11 O 478/09) | 700.000,00 | |
schwerste Gehirnschädigung nach Geburtshilfefehler, fast Totalerblindung, Epilepsie, Tetraspastik mit völliger Rumpfinstabilität, künstliche Ernährung, Intensivpflegefall (OLG Zweibrücken, Urt. v. 22.04.2008 - 5 U 6/07) | 500.000,00 | |
sehr schwere Gehirnschädigung, hypoxische Hirnschäden mit Critical illness-Polyneuropathie, tetraspastischer Parese in den oberen Extremitäten, massive Vigilanzstörung, massive kognitive Einschränkungen; Rollstuhlgebundenheit, Intensivpflegefall (LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 18.01.2011 - 2 18 O 230/04) | 250.000,00 | |
Zerebralparese mit hypotonem Muskeltonus, einer leichten muskulären Spastik, Dystrophie, er kann weder greifen noch sitzen, ist psychomotorisch stark entwicklungsverzögert und gestört (OLG Stuttgart, Urt. v. 04.01.2000 - 14 U 31/98) | 100.000,00 |
Neben dem Schmerzensgeld sind die Positionen Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse und der Haushaltsführungsschaden mit zu berücksichtigen!
Schildern Sie uns unverbindlich ihren Fall.