Gehirnschäden die zu einem Pflegefall führen

schwer Urteile Betrag in Euro
Mehrfachbehinderung infolge schwerer cerebraler Schädigung mit rechtsbetonter spastischer Tetraplegie, einer Oculomotoriusparese, therapieresistenten Krampfanfällen und schweren Bewusstseinsstörungen mit vegetativer Dysregulation, Entwicklungsrückfall (LG Aachen, Urt. v. 30.11.2011 - 11 O 478/09) 700.000,00
schwerste Gehirnschädigung nach Geburtshilfefehler, fast Totalerblindung, Epilepsie, Tetraspastik mit völliger Rumpfinstabilität, künstliche Ernährung, Intensivpflegefall (OLG Zweibrücken, Urt. v. 22.04.2008 - 5 U 6/07) 500.000,00
sehr schwere Gehirnschädigung, hypoxische Hirnschäden mit Critical illness-Polyneuropathie, tetraspastischer Parese in den oberen Extremitäten, massive Vigilanzstörung, massive kognitive Einschränkungen; Rollstuhlgebundenheit, Intensivpflegefall (LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 18.01.2011 - 2 18 O 230/04) 250.000,00
Zerebralparese mit hypotonem Muskeltonus, einer leichten muskulären Spastik, Dystrophie, er kann weder greifen noch sitzen, ist psychomotorisch stark entwicklungsverzögert und gestört (OLG Stuttgart, Urt. v. 04.01.2000 - 14 U 31/98) 100.000,00

Neben dem Schmerzensgeld sind die Positionen Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse und der Haushaltsführungsschaden mit zu berücksichtigen!

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