Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss nach Verkehrsunfall Haushaltsführungsschaden an die Witwe zahlen

Im dem vorliegenden Fall war bei einem Verkehrsunfall der Ehemann einer an Diabetes und Darmkrebs erkrankten Frau verstorben. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann den Haushalt in der Drei-Zimmer-Wohnung geführt. Die Witwe Witwe die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf Schadensersatz.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth folgte in seinem Urteil vom 30.11.2009 den Ausführungen der Witwe und sprach ihr den Ersatz des so genannten Haushaltsführungsschadens zu: Für den Zeitraum seit dem Unfall im November 2002 bis zum Einreichen der Klage im Januar 2007 müsse ihr die Versicherung des Unfallgegners ca 41.000 Euro zzgl. Zinsen zahlen. Die Summe setzte sich aus einem geschätzten Stundenlohn von acht Euro bei berechneten 23 Stunden pro Woche für die Arbeit im Haushalt zusammen.

Kontakt Infos

  • Rechtsanwalt Frank Sandhop
    Triftstrasse 26/27
    06114 Halle (Saale)
  • +49 345 213 88 575

  • info@personenschaden360.de
    kontakt@personenschaden360.de

Bürozeiten

Emailkontakt 24/7

Mo – Do: 9 -17 Uhr
Freitag: 9 -15 Uhr

Samstag: Nach Vereinbarung

Sonntag: geschlossen

Treten Sie mit uns in Kontakt

Füllen Sie dieses Formular bitte aus! Wir melden uns bei Ihnen.

Copyright 2019 ©
Alle Rechte vorbehalten
Design Winterbergpromotion
technische Umsetzung CND-BLK