HAUSHALTSFÜHRUNGSSCHADEN

nach einem Unfall

Kann der Geschädigte wegen eines unverschuldeten Unfall seinen Haushalt nicht bzw. nur eingeschränkt führen, steht ihm Schadensersatz zu.

 

Zu den Haushaltstätigkeiten zählen u.a.:

 

  • Reinigungsarbeiten
  • Planung und Organisation des Haushalts
  • Einkaufen
  • Essenszubereitung und Küchenarbeit
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Betreuung der Kinder
  • Pflege des Gartens
  • Versorgung von Haustieren
  •  

Die Höhe des Haushaltsführungsschadens nach einem privaten Unfall hängt von

 

  • dem Grad der verletzungsbedingten Einschränkung des Unfallopfers
  • der Größe seines Haushalts
  • der Ausstattung seines Haushalts
  • Vorhandensein und Größe seines Gartens
  • der Anzahl der Personen in seinem Haushalt
  • der Anzahl zu betreuender Kinder o. Angehöriger im Haushalt
  • der Erwerbstätigkeit der Dauer eines stationären Krankenhausaufenthalts

 

und weiteren individuellen Faktoren ab.

 Der Haushaltsführungsschaden nach einem Unfall ist zu ersetzen, unabhängig davon, ob der Geschädigte seinen Haushalt trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiter allein führt, kostenlos von Verwandten oder Freunden im Haushalt unterstützt wird oder eine Haushaltshilfe beschäftigt.

 

Die Regulierung Haushaltsführungsschadens nach einem privaten Unfall ist überaus komplex und kompliziert und bedürfen daher einer gewissen fachlichen juristische Kompetenz sowie Erfahrung.

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