HAUSHALTSFÜHRUNGSSCHADEN

nach Verkehrsunfall

Kann der Geschädigte wegen unfallbedingter Verletzungen seinen Haushalt nicht bzw. nur eingeschränkt führen, steht ihm Schadensersatz zu.

 

Zu den relevanten Haushaltstätigkeiten zählen u.a.:

 

  • Reinigungsarbeiten
  • Planung und Organisation des Haushalts
  • Einkaufen
  • Essenszubereitung und Küchenarbeit
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Betreuung der Kinder
  • Pflege des Gartens
  • Versorgung von Haustieren
  •  

Die Höhe des Haushaltsführungsschadens hängt von

 

  • dem Grad der verletzungsbedingten Einschränkung des Geschädigten,
  • der Größe des Haushalts,
  • der Ausstattung des Haushalts,
  • Vorhandensein und Größe eines Gartens,
  • der Anzahl der Personen im Haushalt,
  • der Anzahl zu betreuender Kinder o. Angehöriger im Haushalt,
  • der Erwerbstätigkeit des Geschädigten,
  • der Dauer eines stationären Krankenhausaufenthalts des Geschädigten

 

und weiteren individuellen Faktoren ab.

 Der Haushaltsführungsschaden ist zu erstatten, unabhängig davon, ob der Geschädigte den Haushalt trotz Verletzung weiter allein führt, kostenlos von Verwandten oder Freunden im Haushalt unterstützt wird oder eine Haushaltshilfe beschäftigt.

 

Die Regulierung Haushaltsführungsschadens nach einem Verkehrsunfall ist überaus komplex und kompliziert und bedürfen daher einer gewissen fachlichen juristische Kompetenz sowie Erfahrung.

Gerade bei größeren Personenschäden raten wir dringend an, die Ansprüche durch einen fachlich versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht durchsetzen zu lassen.

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