kein Schmerzensgeld bei Missachtung ärztlicher Empfehlungen trotz Behandlungsfehler

 

Die mit einem groben ärztlichen Behandlungsfehler verbundene Beweislastumkehr kann entfallen, wenn ein Patient in vorwerfbarer Weise ärztliche Anordnungen oder Empfehlungen missachtet, dadurch eine mögliche Mitursache für den erlittenen Gesundheitsschaden setzt und dazu beiträgt, dass der Verlauf des Behandlungs­geschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann.

 

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.02.2018  - 26 U 72/17 -

 

 

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