Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 09.12.2014
- 6 S 274/14 -
Leichtes bis mittelschweres Schleudertrauma (HWS-Distorsion) nach einem Verkehrsunfall rechtfertigt Schmerzensgeld
Erleidet ein Geschädigter aufgrund eines Verkehrsunfalls ein leichtes bis mittelschweres Schleudertrauma und ist es anschließend für 4 Tage krankgeschrieben, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR.
Ein Polizist erlitt bei einer Verfolgungsjagd auf einer Bundesstraße im Oktober 2010 einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Er klagte gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Zahlung von Schmerzensgeld.
Das zuständige Amtsgericht wies die Schmerzensgeldklage noch mit der Begründung ab, der Kläger habe nicht den erforderlichen Nachweis einer unfallbedingten Gesundheitsbeeinträchtigung erbracht. Gegen diese Entscheidung legte der Polizeibeamte Berufung ein.
Das LG Koblenz entschied zu Gunsten des Klägers.
Der Polizist habe nachweisen können, dass er infolge des Verkehrsunfalls ein leichte bis mittelschwere Schleudertrauma erlitt. Diese Verletzung und die dadurch bedingte Krankschreibung von 4 Tagen habe ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR gerechtfertigt.