LG Augsburg, Urt. v. 03.11.1989 - 1 O 5224/87 - Mitverschulden

Orientierungssatz:

  1. Kommt es wegen Übermüdung des Kraftfahrzeuglenkers zu einem Unfall, so trifft den verletzten Insassen kein Mitverschulden, denn der Fahrer ist für seine jederzeitige Fahrtüchtigkeit verantwortlich.

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