Schmerzensgeld für Motorradfahrer
- Ein Schmerzensgeld von 1.500 DM ist unter Anrechnung eines Mithaftungsanteiles von 40% an einen Geschädigten von der Gemeinde zu zahlen, der infolge eines Verkehrsunfalles eine Lendenwirbelsäulenprellung, eine Beckenprellung, einen Bruch des Schambeinastes erlitt, 12 Tage im Krankenhaus war, 42 Tage arbeitsunfähig war und längere Zeit Schmerzen im Becken- und Rückenbereich verspürte.
- Ein ortskundiger Motorradfahrer muß bei unübersichtlichen Straßenverhältnissen seine Fahrweise den Gegebenheiten anpassen, unter Umständen vor einer Linkskurve mit Kuppe seine Geschwindigkeit reduzieren. Tut er dies nicht, trifft ihn ein Mithaftungsanteil von 40%.
- Verkehrssicherungspflichtig für eine Gemeindeverbindungsstraße ist die Gemeinde. Sie erfüllt hier die Straßenverkehrssicherungspflicht als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Die Verkehrssicherungspflicht trifft diejenige Körperschaft, die den Verkehr auf der Straße eröffnet hat oder andauern läßt und die imstande ist, der Gefahr zu begegnen. Nicht entscheidend ist die Widmung, sondern entscheidend ist das Ermöglichen der tatsächlichen Nutzung der Straße.
LG Augsburg, Urt. v. 26.02.1988 - 1 O 3752/87 -