Schmerzensgeld i.H.v. 2.500 EUR für Rippenserienfraktur

 

Hat ein Verkehrsunfallverletzter eine Rippenserienfraktur mit Lungenkontusion erlitten, bestand anfangs Lebensgefahr, war er 6 Wochen arbeitsunfähig und litt er insgesamt 2 Monate an Beschwerden, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 EURO angemessen.

 

LG Dortmund, Urt. v. 09.06.2004 - 21 O 454/03 -

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