Hat ein Verkehrsunfallverletzter eine Rippenserienfraktur mit Lungenkontusion erlitten, bestand anfangs Lebensgefahr, war er 6 Wochen arbeitsunfähig und litt er insgesamt 2 Monate an Beschwerden, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 EURO angemessen.
LG Dortmund, Urt. v. 09.06.2004 – 21 O 454/03 –