Erleidet ein Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall mit einem Lkw eine Sprengung der Schambeinfuge sowie einen unvollständigen Bruch der linken Kreuzdarmbeinfuge und zahlreiche Prellungen und Verstauchungen, so kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 € angemessen sein. Zudem steht dem Verletzten ein Anspruch auf Ersatz des sog. Haushaltsführungsschadens zu.
LG Dortmund, Urt. v. 29.06.2011 – 21 O 562/09 –