LG Kassel, Urt. v. 27.02.1979 - 3 O 7/76 - 5.000 DM Schmerzensgeld nach Handgelenksversteifung

 

  1. Die im Ergebnis zu irreparablen Schäden führende Beschränkung auf konservative Behandlungsmethoden kann den Vorwurf eines ärztlichen Kunstfehlers rechtfertigen, wenn sie auf unzutreffender Beurteilung einer eindeutigen, operative Maßnahmen dringend nahelegenden Röntgenaufnahme beruht.

 

  1. DM 5.000 Schmerzensgeld für eine zum Teil durch fehlerhafte Behandlung bedingte Versteifung des rechten Handgelenks

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