- Eine Behandlung, die unter Verstoß gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Heilkunst erfolgt, indem z.B. die erforderliche und zeitnahe Herzkatheteruntersuchung zu spät erfolgt, ist fehlerhaft und führt zu einer Ersatzpflicht bzgl. sowohl der materiellen als auch immateriellen Gesundheitsschäden.
- Die ärztliche Aufklärungspflicht erstreckt sich nicht auf fern liegende und außergewöhnliche Risiken, die bei einem notwendigen Eingriff für den Patienten ohnehin keine Bedeutung haben.
- Bei der in einem hohen Bereich liegenden Schmerzensgeldbemessung sind der Verlust mehrerer Fingerglieder und die damit verbundenen zukünftigen schulischen und beruflichen Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.