LG Köln, Urt. v. 05.03.2008 - 25 O 197/02

  1. Eine Behandlung, die unter Verstoß gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Heilkunst erfolgt, indem z.B. die erforderliche und zeitnahe Herzkatheteruntersuchung zu spät erfolgt, ist fehlerhaft und führt zu einer Ersatzpflicht bzgl. sowohl der materiellen als auch immateriellen Gesundheitsschäden.

 

  1. Die ärztliche Aufklärungspflicht erstreckt sich nicht auf fern liegende und außergewöhnliche Risiken, die bei einem notwendigen Eingriff für den Patienten ohnehin keine Bedeutung haben.

 

  1. Bei der in einem hohen Bereich liegenden Schmerzensgeldbemessung sind der Verlust mehrerer Fingerglieder und die damit verbundenen zukünftigen schulischen und beruflichen Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.

Kontakt Infos

  • Rechtsanwalt Frank Sandhop
    Triftstrasse 26/27
    06114 Halle (Saale)
  • +49 345 213 88 575

  • info@personenschaden360.de
    kontakt@personenschaden360.de

Bürozeiten

Emailkontakt 24/7

Mo – Do: 9 -17 Uhr
Freitag: 9 -15 Uhr

Samstag: Nach Vereinbarung

Sonntag: geschlossen

Treten Sie mit uns in Kontakt

Füllen Sie dieses Formular bitte aus! Wir melden uns bei Ihnen.

Copyright 2019 ©
Alle Rechte vorbehalten
Design Winterbergpromotion
technische Umsetzung CND-BLK