Deutsches Schadensrecht bei Skiunfall zweier Deutscher in Österreich

Kommt es in Österreich zu einem Skiunfall zwischen zwei Deutschen, kann deutsches Schadensersatzrecht angewendet werden. Allerdings bleiben für die Verschuldensfrage die Verhaltensregeln am Unfallort maßgeblich. Demzufolge sind für die Verhaltens- und Sorgfaltspflichten die FIS-Regeln anzuwenden. Dies wird damit begründet, dass die FIS-Regeln in den Alpenländern ein Gewohnheitsrecht darstellen und die beiden Unfallbeteiligten ihren Wonsitz in Deutschland haben.

 

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 02.03.2011 - 5 U 1273/10 -

 

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