OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.07.1993 - 8 U 302/91 - Schmerzensgeld 20.000 DM

Zur Höhe eines Schmerzensgeldes für eine 40jährige Frau aus der Arzthaftpflicht (chiropraktische Manipulation) wegen neurologischer Ausfälle nach chiropraktischen Maßnahmen (Rotation der Halswirbelsäule). Wallenberg-Syndrom mit Sehstörungen, Gangunsicherheit, Schwindelgefühl und Übelkeit.

  1. Das sogenannte "Wallenberg-Syndrom" ist eine zwar seltene aber typische Komplikation bei einer chiropraktischen Maßnahme im cervikalen Bereich. Es gehört zu den seltenen Risiken, deren Verwirklichung die Lebensführung des Patienten schwer belasten, und die für diesen überraschend sind. Daher hat ein Chiropraktiker vor dem Einrenken eines Halswirbels auf die Möglichkeit einer mit schwerwiegenden und dauerhaften Schäden verbundenen Durchblutungsstörung als Folge einer ärztlich einwandfrei durchgeführten Chirotherapie im Bereich der Halswirbelsäule hinzuweisen.
  2. Verletzt der Chiropraktiker diese Aufklärungspflicht und leidet der Patient nach dem Einrenken eines Halswirbels an Durchblutungsstörungen, die zu einem schweren und dauerhaften Hirnschaden führen, ist ein Schmerzensgeld von 20.000 DM zuzusprechen.

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