OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.01.2002 – I-8 U 49/01

  1. Bereits im Jahre 1994 war durch zahlreiche Veröffentlichungen in den maßgebenden Zeitschriften allgemein bekannt, dass bei einer plötzlichen Schulterdystokie zunächst die Wehentätigkeit medikamentös zu unterbinden und eine großzügige Episiotomie anzulegen ist; anschließend muss der Versuch unternommen werden, die im Becken verkeilte kindliche Schulter durch mehrfaches Beugen und Strecken der mütterlichen Beine, durch Druck oberhalb der Symphyse oder durch eine intravaginale Rotation zu lösen.

 

  1. Begnügt sich ein ärztlicher Geburtshelfer bei einer Schulterdystokie damit, ein wehenförderndes Medikament zu verabreichen und die Entbindung durch einen massiven Einsatz des Kristeller-Handgriffs zu beschleunigen, ist sein Vorgehen auch unter Berücksichtigung der Bedrohlichkeit der Situation als grob fehlerhaft einzustufen. Eine solche Einschätzung kommt selbst dann in Betracht, wenn die schwangere Patientin es an der wünschenswerten Kooperation fehlen lässt; ihr Widerstand ist nämlich regelmäßig durch Anlage eines Querbetts und durch Unterbindung der schmerzhaften Wehentätigkeit zu überwinden.

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