OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.07.1999 - 22 U 17/99 - Schmerzensgeld für Verlust des linken Zeigefingers sowie Mittelhandknochen

 

  1. Ein Busfahrer, der bei Schulbusfahrten 10- bis 14-jährigen Schülern zeigt, wie aus Schrauben, Muttern und dem Abrieb von Zündhölzern Sprengkörper hergestellt werden können, muss damit rechnen, dass die Anwesenden ihr Wissen an Freunde weitergeben und von diesen einer beim Basteln solcher "Bomben" zu Schaden kommt; er haftet deshalb dem Verletzten auf Schadensersatz.

 

  1. Für den Verlust des linken Zeigefingers nebst zugehörigem Mittelhandknochen eines 10-jährigen Jungen infolge grober Fahrlässigkeit des Schädigers ist ein Schmerzensgeld von 15.000 DM angemessen.

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