Liegen Hinweise auf eine Hypoxie (Sauerstoffmangel) bei einem ungeborenen Kind vor, ist eine Schnittentbindung medizinisch indiziert. Das Unterlassen der Schnittentbindung stellt einen groben Behandlungsfehler dar.
Dem geschädigten Kind steht daher ein Schmerzensgeld zu.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2011, Az.: I-8 U 108/09, 8 U 108/09 –