- Weicht der sich einer Rechtskurve nähernde Pkw nach links aus, spricht dies dafür, daß der entgegenkommende Motorradfahrer die Kurve geschnitten hat.
- Der Pkw-Fahrer muß damit rechnen, daß der die Kurve Schneidende anschließend wieder auf die „richtige” Fahrbahnseite fährt. Das Ausweichen des Pkw nach links stellt eine vorwerfbare Überreaktion dar, wenn eine Kollision durch Vollbremsung und Ausweichen nach rechts vermeidbar gewesen wäre.
- Haftungsverteilung 75 : 25 zum Nachteil desjenigen, der die Kurve schneidet.
40.000 DM Schmerzensgeld (bei voller Haftung) bei Schlüsselbeinbruch, Tora×quetschung, Bruch von Handknochen, Kreuzband-Lockerung im Kniegelenk und Bein-Rißwunde mit Weichteilverletzung bei 28-jährigem Mann.
- Weicht der sich einer Rechtskurve nähernde Pkw nach links aus, spricht dies dafür, daß der entgegenkommende Motorradfahrer die Kurve geschnitten hat und sich dem Pkw auf dessen Fahrbahnhälfte frontal näherte.
- Das Ausweichmanöver des Pkw-Fahrers nach links stellte eine vorwerfbare Überreaktion dar, wenn sich die Kollision durch Vollbremsung und Ausweichen nach rechts hätte vermeiden lassen. Die Ausweichreaktion war auch deshalb ein höchst gefahrträchtiges Manöver, da der Pkw-Fahrer damit rechnen mußte, daß der Motorradfahrer nach dem Passieren der Kurve und im Angesicht des ihm entgegenkommenden Pkw's versuchen würde, wieder die rechte Fahrbahn zu erreichen. Den Pkw-Fahrer trifft daher eine Mithaftungsquote von 1/4.
- Für ein Schlüsselbeinbruch, eine Thoraxquetschung, den Bruch von Handknochen, eine Kreuzband-Lockerung im Kniegelenk und eine Bein-Rißwunde mit Weichteilverletzung bei einem 28jährigen Mann ist ein Schmerzensgeld von 40.000 DM (bei voller Haftung) angemessen.