OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2013, 7 U 91/12

Haben zwei Entbindungsmethoden (hier: Vakuumextraktion und Zangengeburt) die gleichen Erfolgschancen und sind gleichermaßen indiziert, da sowohl die Mutter als auch das Kind normal konfiguriert sind und sich das Kind nicht mehr in der Beckenmitte, sondern bereits im unterem Drittel des Beckenausgangs befindet, so dass die Risiken für Mutter und Kind vergleichbar sind, muss die Mutter nicht mehr an der ärztlichen Entscheidung für eine Zangengeburt beteiligt werden, da die Kenntnis der beiden Operationsmethoden für die Mutter nicht entscheidungserheblich wäre.

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