Zur Bestimmung eines angemessenen Schmerzensgeldes bei Explosion einer Coca-Cola Glasflasche, durch die ein neunjähriges Kind an der rechten Hand geschädigt wird (Durchtrennung Arterien, Sehnen, Nerven und Blutgefäßen).
Bei erheblichen Schnittverletzungen an der rechten Hohlhand eines neunjährigen Kindes infolge der Explosion einer Coca-Cola-Flasche, die eine Einschränkung der Beweglichkeit und Gefühlsempfindlichkeit sowie eine erhebliche Kraftminderung der Hand verursacht haben und schulische Nachteile und Einschränkungen im Freizeit- und Sportbereich mit sich bringen, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 DM angemessen.
OLG Koblenz, Urt. v. 11.05.2001 - 10 U 838/00 -
Frank Sandhop, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht