OLG Koblenz, Urt. v. 29.10.1990 - 12 U 1190 - Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall

Einem dreizehnjährigen Radfahrer werden  2.500 DM Schmerzensgeld sowie Feststellung des Ersatzes künftigen materiellen und immateriellen Schadens unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 70 % aus einem Verkehrsunfall zugesprochen. Er erlitt eine tiefe Knieverletzung rechts mit Teilabriß der Patellasehne und Freilegung und Verletzung der Gelenkkapsel sowie eine Verletzung des linken Daumens mit Amputation dessen ersten Gliedes. Es zeigen sich eine deutliche Narbenbildung am Knie und zeitweilig wetterabhängige Beschwerden. 23 Tage stationären Aufenthalts waren erforderlich. Eine leichtfertige Eigengefährdung ist zu konstatieren.

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