OLG Koblenz, Urteil vom 07.12.2009, Az.: 5 U 733/09

Führt der behandelnde Arzt bei dem Verdacht auf eine Uterusruptur einen Kaiserschnitt durch, der sich im Nachhinein als nicht indiziert erweist, so ist diese Fehleinschätzung durchaus vertretbar, insbesondere wenn man das enge Zeitfenster berücksichtigt, in dem der behandelnde Arzt eine Entscheidung treffen musste, um die als bedrohlich empfundene Krisensituation für die Kindesmutter abzuwenden.

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