75.000 EUR Schmerzensgeld für Schulterdystokie

Hat eine Geschädigte durch behauptete unsachgemäße Bewältigung einer Schulterdystokie eine Schädigung des Plexus brachialis und des Nervus Phrenicus verbunden mit einem Wurzelausriss erlitten und dadurch eine vollständige Funktionsuntüchtigkeit des rechten Arms mit einer nur in ganz geringem Umfang gebrauchstüchtigen Hand  sowie eine Zwerchfellschädigung, die auf Dauer die Funktion des rechten Lungenflügels um 50 % reduziert, zu beklagen, erscheint es angemessen, ein Schmerzensgeld bis zu insgesamt 75.000,- € zuzubilligen.

 

OLG Köln, Urt. v. 05.09.2008 - 5 W 44/08 -

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