Hat das erstinstanzliche Gericht der Schmerzsituation einer durch einen Verkehrsunfall verletzten 21-jährigen, die mehrere Tage nach dem Unfall "stärkste Schmerzen" zu leiden hatte und die wegen täglicher Schmerzen Schmerzmittel nehmen muss, nicht ausreichend Rechnung getragen und hat es darüber hinaus nicht ausreichend gewürdigt, dass es sich bei der Verletzten um eine junge Frau im gebärfähigen Alter handelt, die infolge der Unfallverletzung eine Einengung des Geburtskanals erlitten hat und für die daher eine natürliche Entbindung viel zu riskant wäre und ist nach dem heutigen Stand medizinischer Technik davon auszugehen, dass sie zwei Mal ein künstliches Hüftgelenk erhalten muss und danach eine Linderung der Beschwerden nur noch durch eine Hüftgelenksversteifung möglich ist, kann eine Erhöhung des Schmerzensgeldes von 37.500,- € auf 57.000,- € angemessen sein.
OLG München, Urt. v. 05.12.2008 - 10 U 3298/08 -
Frank Sandhop, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht