Der Käufer eines Wildschweinebers, der dem Verkäufer beim Verladen des Tieres auf einen Transportanhänger behilflich ist und bei einem Angriff des Tieres erhebliche Verletzungen davon trägt, insbesondere Bissverletzungen am linken Arm, der linken Hand und dem rechten Mittelfinger, die zu einer Erwerbsminderung in Höhe von 35% führen, hat Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro sowie auf Ersatz des entstandenen Verdienstausfalls und der weiteren auf den Verletzungen beruhenden materiellen und immateriellen Schäden. Aufgrund des Umstands, dass sich der Geschädigte bei dem Versuch, den Wildschweineber zu treiben und einzufangen, unbewaffnet und ohne Schutz genähert hat und dabei verletzt wurde, ist ein Mitverschulden des Geschädigten in Höhe von 25% zu berücksichtigen.
OLG München, Urt. v. 08.08.2012 - 20 U 1121/12 -