Schmerzensgeld nach Verkehrunfall

Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 EUR

Ein 14-jähriges Kind, das nach dem Aussteigen aus einem Linienbus an einer Haltestelle die Fahrbahn hinter dem Bus überqueren will und hierbei von einem auf der Gegenfahrbahn fahrenden Kraftfahrzeug erfasst wird und hierbei eine Beckenringfraktur, eine Gehirnerschütterung, eine HWS-Distorsion und eine Fraktur des oberen Schambeinastes erleidet, hat unter Berücksichtigung eines Mitverschuldensanteils von 50 % einen Anspruch auf Teilschmerzensgeld von mindestens 5.000 Euro.

 

OLG München, Urt. v. 11.04.2014 - 10 U 4757/13 -

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