OLG München, Urteil vom 30.10.2003, Az.: 1 U 5749/01

Die Formulierung "wenn es dem Kind nicht so gut geht" ist eine in der ärztlichen Praxis gängige Umschreibung für jegliche Probleme, welche beim Kind auftreten können. Von daher ist es genügend, dass ein Arzt die werdende Mutter darüber aufklärt, dass es dem in Steißlage liegenden Kind bei der in Kaiserschnittbereitschaft durchzuführenden äußeren Wendung schlecht gehen kann, es zu Herztonveränderungen kommen kann und, wenn es dem Kind schlecht geht, ein sofortiger Kaiserschnitt erforderlich ist.

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