Aktivierung einer Arthrose nach Unfall - Beweislast

Wird durch einen Unfall eine bislang beschwerdefreie Arthrose aktiviert, so haftet der Schädiger hierfür. Soweit der Unfallverursacher  sich darauf beruft, die dadurch ausgelösten Beschwerden wären auch ohne das Unfallgeschehen zeitnah eingetreiten, so trägt er dafür die Beweisleist.

 

OLG Naumburg, Urteil vom 28.04.2011, Az. 1 U 5/11 -

 

Frank Sandhop, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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