OLG Nürnberg, Urteil vom 25.03.2011, Az.: 5 U 1786/10 - Geburtsschaden

Ein Krankenhaus mit Wöchnerinnenstation muss die Grundvoraussetzungen bieten, um Neugeborene zu überwachen. Zu diesen Grundvoraussetzungen gehören und gehörten bereits 2004 auch in einem Krankenhaus niedrigster Versorgungsstufe die Anwesenheit einer Kinderkrankenschwester oder jedenfalls einer Schwester, die sich mit Neugeborenen auskennt und jedenfalls vorhandene Geräte (hier insbesondere: Wärmebett mit zusätzlicher Sauerstoffanreicherung) bedienen kann. Dies gilt auch dann, wenn auf der Station normalerweise nur gesunde Neugeborene betreut werden. Unabhängig vom Ausbildungs- und Kenntnisstand der Schwester reicht es nicht aus, wenn nur eine Schwester die gesamte Station einschließlich des Kinderzimmers überwachen muss.

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