Leitsatz
- Die Indikation zu Thorakotomie (Öffnung der Brusthöhle) zur Sicherung einer computertomographisch und röntgenologisch gestützte Diagnose eines krebsverdächtigen Rundherdes setzt keine weiteren präoperativen Kontrollbefunde voraus.
- Vor der Entfernung eines Lungenlappens bei noch nicht vorliegender histologischer Sicherung eines krebsartigen Prozesses ist eine Schnellschnittuntersuchung geboten.
Orientierungssatz
Unterbleibt die erforderliche Abklärung durch Schnellschnittuntersuchung und wird bei dem Patienten - voreilig - ein erheblicher Teil der rechten Lungenhälfte entfernt, ist die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 20.000 DM gerechtfertigt.
Bei der Bemessung wurde vorliegend insbesondere berücksichtigt, daß der Patient einen gravierenden Dauerschaden erlitten hat, der zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 10% führt, und daß es zumindest bei schweren körperlichen Belastungen zu Funktionseinbußen der Lunge kommen wird, die spürbare Beeinträchtigungen der Lebensqualität des Betroffenen zur Folge haben.