OLG Oldenburg, Urt. v. 27.02.2009 - 5 U 43/08 - Schmerzensgeld

 

  1. Die vier Monate vor einer Koloskopie erfolgte Aushändigung eines Perimed-Bogens, den der Patient am Behandlungstage dem Personal des Arztes übergibt, ersetzt nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient.

 

  1. Der Einwand der hypothetischen Einwilligung muss bereits in erster Instanz erhoben werden, wenn aufgrund eines Beweisbeschlusses in Betracht zu ziehen ist, dass eine Verurteilung wegen unzureichender Aufklärung erfolgen könnte. Dies gilt auch, wenn anschließend ein Sachverständiger die Aufklärung aus medizinischer Sicht für ausreichend erachtet.

 

Orientierungssatz:

Kommt es infolge einer Koloskopie zu einer Darmperforation, sind deshalb 3 Revisionsoperationen erforderlich sowie die Anlage eines künstlichen Darmausgangs als Dauerzustand, wodurch die Lebensführung des Patienten nachhaltig und lebenslang beeinträchtigt wird, ist ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro angemessen.

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