Private Unfälle

"Vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzungen, sowie Verstöße gegen Verhkehrssicherungspflichten begründen ebenso Schadenersatzansprüche."

Privater Unfall – Schaden durch ....?

Wenn Unachtsamkeit zum Schaden führt!

Nicht nur in der medizinischen Heilbehandlung oder im Straßenverkehr kann es zu Verletzungen und damit verbundenen Personenschäden kommen.

 

Auch durch Straftaten wie vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzungen können Personen gravierend in ihrer Gesundheit geschädigt und ihrem weiteren Lebensverlauf finanziell geschädigt werden.

 

Hält jemand eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht nicht ein und verletzt sich eine Person, so ist der Verursacher zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

 

Folgende Verstöße gegen Verkehrssicherungspflichten können folgende sein:

 

1.    fehlende Absicherung einer Baugrube

2.    fehlende Beleuchtung im Hausflur

3.    Hundebiss aufgrund fehlender Sicherungsmaßnahmen

4.    frisch gewischte Treppe

 

Verkehrssicherungspflichten können dabei sehr vielfältig sein.

 

Personenschäden können unter anderem aufgrund von

  1. Stürzen
  2. Schnittverletzungen
  3. Verbrennungen
  4. Vergiftungen und Stromschläge
  5. Feuer
  6. Körperverletzung
  7. Sportunfälle

entstehen die durch eine oder mehrere Personen verursacht werden.

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