Schmerzensgeld nach Schlägerei

Schmerzensgeld für Nierenprellung

  1. Für eine Nierenprellung infolge einer Schlägerei unter Schülern mit anschließendem 6-tägigen Krankenhausaufenthalt erhält der Geschädigte DM 800,-.
  2. Hat ein Schüler den anderen in den Schwitzkasten genommen und will ihm einen Faustschlag in den Magen versetzen, so nimmt er bewußt in Kauf, daß der andere sich wegdreht und er möglicherweise die Nierengegend trifft.

AG Geesthacht, Ent. v. 26.03.1986 - 4 C 443/85

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