Schmerzensgeld als Geburtsschaden wegen Unterlassen

 Schmerzensgeld aufgrund Unterlassens weiterer gebotener Untersuchungen in der Schwangerschaft

Es stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn ein Arzt bei einer Schwangeren ein gleichbleibendes Körpergewicht während eines Zeitraumes von 6 Wochen beobachtet, darüber hinaus bei dem Fötus einen zu niedrigen Fundusstand und pathologische Befunde der Schädel- und Thoraxmessung feststellt und dennoch weitere Untersuchungen insbesondere eine CTG-Ableitung unterlässt.

 

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2005, Az.: 8 U 152/01

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