Schmerzensgeld-Geburtsschaden wegen Übernahmeverschulden

Schmerzensgeld nach Geburtsschaden. Fehlen einem Assistenzarzt die notwendigen Erfahrungen bei der Leitung einer Beckenendlagengeburt, so haftet er aufgrund eines Übernahmeverschuldens dann, wenn er nach den bei ihm vorauszusetzenden Kenntnissen und Erfahrungen Bedenken gegen die Übernahme der Verantwortung für die Behandlung hätte haben und eine Gefährdung hätte voraussehen müssen und trotzdem keine Unterstützung durch einen erfahrenen Arzt rechtzeitig anfordert. Es kommt darauf an, ob er sich unter den besonderen Umständen des Falles darauf verlassen durfte, dass die vorgesehene Behandlung ihn nicht überforderte.

 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2013, Az.: I-8 U 24/12, 8 U 24/12

Kontakt Infos

  • Rechtsanwalt Frank Sandhop
    Triftstrasse 26/27
    06114 Halle (Saale)
  • +49 345 213 88 575

  • info@personenschaden360.de
    kontakt@personenschaden360.de

Bürozeiten

Emailkontakt 24/7

Mo – Do: 9 -17 Uhr
Freitag: 9 -15 Uhr

Samstag: Nach Vereinbarung

Sonntag: geschlossen

Treten Sie mit uns in Kontakt

Füllen Sie dieses Formular bitte aus! Wir melden uns bei Ihnen.

Copyright 2019 ©
Alle Rechte vorbehalten
Design Winterbergpromotion
technische Umsetzung CND-BLK