Schmerzensgeld - Geburtsschaden aufgrund groben Behandlungsfehler

Wird eine Frühgeburt vor der 32. SSW geplant und nicht als notsectio durchgeführt und verfügt die Klinik nicht über das Instrument der Echokardiographie, um Hirnschäden zu vermeiden, so stellt es einen groben Behandlungsfehler die Schwangere trotzdem in die Klinik aufzunehmen, mithin zu Schmerzensgeld.

 

LG Erfurt, Urteil vom 31.08.2010, 10 O 2010/07

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