Schmerzensgeld- Geburtsschaden bei Zwillingsschwangerschaft

 Der Versuch einer vaginalen Entbindung statt der sofortigen Durchführung einer Sectio stellt bei Zwillingsschwangerschaften mit Besonderheiten (Einstellungsanomalie, Größendifferenz der Kinder, Frühgeburtmöglichkeit) auch bei schon sehr weit fortgeschrittener Geburt jedenfalls dann einen Behandlungsfehler dar, wenn keine CTG-Kontrolle der kindlichen Herztöne erfolgt.

 

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.1998, Az.: 8 U 90/91

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