Schmerzensgeld - Geburtsschaden nach verspätetem Notfallkaiserschnitt

Schmerzensgeld bei verspätetem Kaiserschnitt.

Die Indikation zum notfallmäßigen Kaiserschnitt wurde zu spät gestellt, wenn der Geburtsverlauf als nicht so unproblematisch angesehen werden durfte, dass man nach einem kontinuierlichen Herztonabfall über einen Zeitraum von drei Minuten noch Zeit auf Spekulationen über einen technischen Defekt des CTG-Gerätes verwenden durfte.

Dies führt zu Schmerzensgeld und weitergehenden Schadenersatzansprüchen wie Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und/oder vermehrten Bedürfnissen.

LG Bonn, Urteil vom 28.01.2013, Az.: 9 O 266/11

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