Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall

Eine Frau, die sich bei einem Verkehrsunfall beide Oberarme gebrochen (Fraktur) hat, zweimal operiert werden muss, in der Folgezeit an Bewegungseinschränkungen und Funktionsbeeinträchtigungen leidet und aufgrund der anhaltenden Schmerzens während des Heilungsprozesses über einen Zeitraum von mehreren Monaten nur in einem Sessel schlafen kann, hat Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 22.000 EUR mit Zukunftsvorbehalt.

 

Als Haushaltsführungsschaden für die verehiratete Geschädigte, deren Ehemann krankheitsbedingt keine Mithilfe leisen kann, in einem Zweipersonenhaushalt in einer 85 qm großen Wohnung sind ausgehend von einem wöchentlichen Zeitbedarf von 43 Stunden die Kosten einer Haushaltshilfe mit einem Stundensatz von 8 EUR zu ersetzen.

 

 

Kontakt Infos

  • Rechtsanwalt Frank Sandhop
    Triftstrasse 26/27
    06114 Halle (Saale)
  • +49 345 213 88 575

  • info@personenschaden360.de
    kontakt@personenschaden360.de

Bürozeiten

Emailkontakt 24/7

Mo – Do: 9 -17 Uhr
Freitag: 9 -15 Uhr

Samstag: Nach Vereinbarung

Sonntag: geschlossen

Treten Sie mit uns in Kontakt

Füllen Sie dieses Formular bitte aus! Wir melden uns bei Ihnen.

Copyright 2019 ©
Alle Rechte vorbehalten
Design Winterbergpromotion
technische Umsetzung CND-BLK