Eine Frau, die sich bei einem Verkehrsunfall beide Oberarme gebrochen (Fraktur) hat, zweimal operiert werden muss, in der Folgezeit an Bewegungseinschränkungen und Funktionsbeeinträchtigungen leidet und aufgrund der anhaltenden Schmerzens während des Heilungsprozesses über einen Zeitraum von mehreren Monaten nur in einem Sessel schlafen kann, hat Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 22.000 EUR mit Zukunftsvorbehalt.
Als Haushaltsführungsschaden für die verehiratete Geschädigte, deren Ehemann krankheitsbedingt keine Mithilfe leisen kann, in einem Zweipersonenhaushalt in einer 85 qm großen Wohnung sind ausgehend von einem wöchentlichen Zeitbedarf von 43 Stunden die Kosten einer Haushaltshilfe mit einem Stundensatz von 8 EUR zu ersetzen.