Schmerzensgeld für schwerstgeschädigtes Kind nach einem Behandlungsfehler während der Geburt (Geburtsschaden).
Kommt es bei einer Entbindung infolge einer schuldhaft verzögerten Notsectio (Entschluss-Entwicklungs-Zeit von 20 min überschritten) zu einer massiven Sauerstoffunterversorgung, in deren Folge das Kind von Geburt an schwerstgeistig und -körperlich behindert, blind und darüber hinaus bettlägerig und im Wachkoma liegend, an ein Atemüberwachungsgerät angeschlossen ist, so ist neben der Feststellung der – auf zukünftige materielle und immaterielle Schäden bezogenen - Ersatzpflicht ein Schmerzensgeld in Höhe von 600.000 Euro angemessen.
ThürOLG, Beschluss vom 14.08.2009, 4 U 459/09