Schmerzensgeld wegen grobem Behandlungsfehler.
- Treten nach einer Hysterektomie (Gebärmutterentfernung) eine Leukozytose und ein auffälliger Blutdruckanstieg auf, so ist dies ein charakteristischer und unverkennbarer Hinweis auf eine Harnleiterobstruktion. Dies gilt umso mehr nach einer Harnblasen-Suspensionsoperation, bei der eine solche Komplikation stets in Betracht zu ziehen ist und durch einfache sonographische Untersuchung zuverlässig nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden kann.
- 1.000 DM Schmerzensgeld bei längeren schweren Schmerzen infolge der Verkennung einer Harnleiterobstruktion im Anschluss an eine Hysterektomie.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.1998 - 8 U 79/98