Schmerzensgeld aufgrund Übersehen einer Harnleiterobstruktion

Schmerzensgeld wegen grobem Behandlungsfehler.

  1. Treten nach einer Hysterektomie (Gebärmutterentfernung) eine Leukozytose und ein auffälliger Blutdruckanstieg auf, so ist dies ein charakteristischer und unverkennbarer Hinweis auf eine Harnleiterobstruktion. Dies gilt umso mehr nach einer Harnblasen-Suspensionsoperation, bei der eine solche Komplikation stets in Betracht zu ziehen ist und durch einfache sonographische Untersuchung zuverlässig nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden kann.

 

  1. 1.000 DM Schmerzensgeld bei längeren schweren Schmerzen infolge der Verkennung einer Harnleiterobstruktion im Anschluss an eine Hysterektomie.

 

OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.1998 - 8 U 79/98

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