Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion?

Häufige Verletzung bei Auffahrunfällen ist eine Distorsion der Halswirbelsäule (HWS). Doch was steckt dahinter?

 

Der Nachweis einer unfallbedingten Verletzung der HWS (Distorsion, Prellung oder Zerrung der HWS mit strukturellen Veränderungen) ist wegen des zumeist weitgehenden Fehlens objektiver, insbesondere bildgebender Befunde, schwierig.

Für die Entstehung einer Distorsion der Halswirbelsäule ist eine erhöhte, unphysiologische Belastung notwendig, die durch eine übermäßige Geschwindigkeitsveränderung bzw. Lageveränderung des Kopfes gegenüber dem Oberkörper hervorgerufen wird. Hierbei kann es direkt zu Scher-, Druck- und Zugkräften kommen, die jenseits der biomechanischen Toleranzgrenzen der Halswirbelsäule liegen können. Diese können auch indirekt durch eine übemäßige Vorwärtsbewegung des Kopfes (Hyperflexion) oder durch eine übermäßige Rückwärtsbewegung des Kopfes (Hyperextension) oder durch eine seiltiche Flexion hervorgerufen werden.

Verantwortlich für die HWS-Distorsion sollen vor allem die dabei entstehenden Scherkräfte innerhalb der HWS sein, welche durch die Beschleunigung des Kopf-Hals-Systems veranschaulicht werden können sowie eine schlagartige Druckerhöhung innerhalb der in der HWS verlaufenden Gefäße.

 

Wird etwa auf einen haltenden oder stehenden PKW mit großer Wucht von hinten aufgefahren, erleidet der Fahrzeugführer typischerweise die beschriebene Schleuderbewegung des Kopfes, die für sich bereits sehr unangenehm sein kann. Vertreten wird daher, dass das Vorliegen des für eine HWS-Distorsion typischen Verletzungsmechanismus zum Nachweis der unfallbedingten Körpervleretzung unter umständen bereits ausreichen könnte.

 

Die in Anlehnung an Erdmann vorgenommene Unterscheidung erfolgt in Graden.

 

  • HWS-Distorsion Grad I: leichte Fälle mit Nacken-Hinterkopfschmerz sowie geringer Bewegungseinschränkung der HWS
  • HWS-Distorsion Grad II: mittelschwere Fälle mit röntgenologisch feststellbaren Veränderungen der HWS, Latenzzeit maximal eine Stunde
  • HWS-Distorsion Grad III: schwere Fälle mit Rissen, Frakturen, Verrenkungen, Lähmungen und ähnlichen schweren Folgen, keine Latenzzeit

Bei der Prüfung, ob ein Unfall eine Halswirbelsäulenverletzung verursacht hat und wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, sind stets die Umstände des Einzelfalls, insbesondere:

 

  •  der - enge - zeitliche Zusammenhang zwischen Unfall und den Beschwerden
  • Beschwerdefreiheit vor dem Unfall
  • keine in Betracht kommenden Alternativursachen

zu berücksichtigen.

 

Einige Urteile zum Schmerzensgeld nach einer HWAS-Distorsion finden Sie in unserer Schmerzensgeldtabelle.

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